Leistung
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Essen
Der verpflichtende Beratungsbesuch für alle, die Pflegegeld beziehen.
So unterstützen wir Sie
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege zu Hause selbst organisiert – zum Beispiel mit Hilfe von Angehörigen –, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und geben praktische Tipps für den Pflegealltag – zum Beispiel zu Hilfsmitteln, Entlastung und weiteren Leistungen, die Ihnen zustehen.
Das gehört dazu
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
- Tipps zur Pflege und zu Hilfsmitteln
- Nachweis für die Pflegekasse
- Kosten trägt die Pflegekasse
So einfach geht's
In drei Schritten zur passenden Pflege
- 1Sie hinterlassen uns Ihre Telefonnummer oder schreiben uns auf WhatsApp.
- 2Wir rufen Sie zurück.
- 3Gemeinsam besprechen wir die passende Pflege für Sie oder Ihre Liebsten.
Weitere Leistungen
Das bieten wir außerdem
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Häusliche Grundpflege
Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Ernährung und Bewegung im Alltag.
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Häusliche Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Maßnahmen, fachgerecht von unseren Pflegefachkräften.
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Unterstützung in der Hauswirtschaft
Einkaufen, Wäsche, Reinigung und Mahlzeiten – damit Ihr Zuhause gepflegt bleibt.
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Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI
Betreuung und Hilfe im Alltag, abrechenbar über den Entlastungsbetrag.
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Kontakt
Haben Sie Fragen zur Pflegeberatung?
Wir beraten Sie unverbindlich – am Telefon, per WhatsApp oder bei Ihnen zu Hause. An 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr erreichbar.
