Leistung

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Essen

Der verpflichtende Beratungsbesuch für alle, die Pflegegeld beziehen.

So unterstützen wir Sie

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege zu Hause selbst organisiert – zum Beispiel mit Hilfe von Angehörigen –, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und geben praktische Tipps für den Pflegealltag – zum Beispiel zu Hilfsmitteln, Entlastung und weiteren Leistungen, die Ihnen zustehen.

Das gehört dazu

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
  • Tipps zur Pflege und zu Hilfsmitteln
  • Nachweis für die Pflegekasse
  • Kosten trägt die Pflegekasse

So einfach geht's

In drei Schritten zur passenden Pflege

  1. 1Sie hinterlassen uns Ihre Telefonnummer oder schreiben uns auf WhatsApp.
  2. 2Wir rufen Sie zurück.
  3. 3Gemeinsam besprechen wir die passende Pflege für Sie oder Ihre Liebsten.

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Pflegeberatung?

Wir beraten Sie unverbindlich – am Telefon, per WhatsApp oder bei Ihnen zu Hause. An 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr erreichbar.